Diese Fehler sollte jeder Fotograf vermeiden

Auf der Jagd nach dem perfekten Foto lauern viele Fehler, die jeder Profifotograf und ambitionierte Hobbyfotograf vermeiden sollte. Einige Fehler passieren in bester Absicht und werden dem Fotografen erst bewusst, wenn Schwierigkeiten auftreten. Neben technischen Fauxpas und dem adäquaten Umgang mit der Fotoausrüstung sind rechtliche Probleme die größten Fallstricke, mit denen sich Fotografen in der Praxis konfrontiert sehen.

Das Recht am eigenen Bild

Menschen zu fotografieren, gehört zu den größten Herausforderungen eines Fotografen – sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Es gibt Länder, in denen es verboten ist, Privatpersonen ohne deren Einwilligung zu fotografieren. Dabei ist es unerheblich, ob die Bilder einer privaten oder kommerziellen Nutzung zugeführt werden. Ausnahmen bestehen in den meisten Ländern für öffentlich aktive Personen und Menschenmengen.

Bildaufnahmen und die DSGVO der EU
Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) der EU hat seit ihrer Geltung am 25. Mai 2018 das Leben von Fotografen – insbesondere Event- und Hochzeitsfotografen – erschwert. Nach Auffassung der DSGVO sind Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, personenbezogene Daten. Kann eine Person auf einem Bild aufgrund der Schärfe und Auflösung der Aufnahme identifiziert werden, ist sie identifizierbar und eine Namenszuordnung ist möglich. Viele Fotografen – vor allem im Hobbybereich – veröffentlichen ihre Fotos inklusive der EXIF- beziehungsweise IPTC-Daten. Sie enthalten grundlegende Informationen wie Dateityp, Weißabgleich, Brennweite usw. und – für die DSGVO relevant – Datum und Uhrzeit. Aus diesen Angaben ist es möglich, Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort von Personen sowie den Fotografen selbst zu ziehen. Folgt man dieser Schlussfolgerung, stellt jedes Foto ein personenbezogenes Datum dar. Jedes digital angefertigte Foto von Personen, das zum Beispiel auf einer Speicherkarte gespeichert wird, fällt unter die Bestimmungen der DSGVO. Damit Fotografen nicht rechtlich belangbar sind, ist es wichtig, alle auf einer Veranstaltung anwesenden Personen darauf hinzuweisen, dass sie von einem Fotografen abgelichtet werden. Ist eine Person nicht damit einverstanden, darf sie nicht fotografiert werden. Weiterführende Informationen zur DSGVO finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

stock.adobe.com @ warloka79 DATEI-NR.: 180818347


Ablichten urheberrechtlich geschützter Werke
Es kommt täglich vor, dass urheberrechtlich geschützte Werke Teil einer Aufnahme werden. Dabei kann es sich um Werke eines Künstlers bzw. eines Unternehmens handeln. Typische Beispiele sind Möbelstücke und Accessoires, mit denen Räumlichkeiten ausgestattet sind. Fotografen dürfen innerhalb der Räume eigene Motive inszenieren und die möblierten Zimmer als Bühne für ihre Aufnahmen verwenden. Wird ein sich im Raum befindlicher Kunstgegenstand beziehungsweise ein Designermöbelstück als Hauptmotiv in Szene gesetzt, bedarf es – sobald es sich auch nur in geringfügiger Weise um kommerzielle Nutzung handelt – der Zustimmung des Markeninhabers. Es reicht aus, die Aufnahme auf einem Blog zu veröffentlichen, der Affiliate-Marketing betreibt beziehungsweise bezahlte Downloads anbietet.

Ausnahme – Panoramafreiheit
Eine Ausnahme stellt das Fotografieren urheberrechtlich geschützter Gegenstände von öffentlich zugänglichen Plätzen und Wegen im Außenbereich – dem sogenannten öffentlichen Raum – dar. In dem Fall ist das Recht am Bild des Eigentums bzw. Besitzes außer Kraft gesetzt. In Deutschland gilt – zum Glück – für Fotografen die Panoramafreiheit. Wichtig ist es, dass der Standort des Fotografen leicht zugänglich ist und die Position nicht künstlich – beispielsweise durch die Verwendung einer Leiter – erhöht wird. Beispiele für Motive, die abgelichtet werden dürfen, sind Denkmäler, Statuen, Malereien an Wänden und komplette Gebäude. Nicht erlaubt ist es, mithilfe eines lichtstarken Teleobjektivs in Innenräume zu zoomen und Nahaufnahmen von außen sichtbaren Gegenständen zu kommerziellen Verwendungszwecken anzufertigen. Ein viel zitiertes Beispiel, dass die Panoramafreiheit nicht in allen Ländern gilt – auch nicht innerhalb Europas – ist das Fotografieren des Eiffelturms. Wer das Wahrzeichen von Paris bei Nacht verewigen und das Bild – beispielsweise über eine kommerzielle Stock-Agentur – vermarkten möchte, muss bei der Beleuchtungsfirma “Société d’Exploitation de la tour Eiffel”, die den Eiffelturm lichttechnisch in Szene setzt, eine Genehmigung einholen. Angesichts der großen Konkurrenz an Aufnahmen ist es sinnvoll, dieses zeitaufwändige Unterfangen zu unterlassen.

Sorgfältiger Umgang mit der Fotoausrüstung
Neben rechtlichen Problematiken birgt der Umgang mit der eigenen Fotoausrüstung zahlreiche Fettnäpfchen, in die unerfahrene und auch professionelle Fotografen hin und wieder tappen. Die Arbeitsmittel von Fotografen sind teuer und empfindlich. Es ist wichtig, das eigene Equipment gut zu kennen und zu wissen, welche Außenbedingungen Kamera und Objektiv zumutbar sind. Nicht jede Kamera und jedes Objektiv sind regenfest sowie für den Einsatz an staubigen Locations geeignet. Sind Fotografen mit mehreren Kameras unterwegs, ist es wichtig, die eigene Ausrüstung im Auge zu behalten. Wird eine Kamera achtlos abgelegt, weil beispielsweise die Brennweite des anderen Objektivs besser für eine Aufnahme geeignet ist, besteht die Gefahr zu vergessen, wo die Kamera liegt. Auch ein Diebstahl ist möglich. Sind relevante Bilddaten weg, ist der Ärger riesig.

stock.adobe.com @ vchalup DATEI-NR.: 241959090


Fotoausrüstung nicht im Auto lassen
Viele Fotografen tendieren dazu, die Kameraausrüstung nach einem langen Arbeitstag nachts im Auto einzusperren, um sie am nächsten Tag herauszuholen, und wiegen sie in Sicherheit. Es kommt oft vor, dass Autos aufgebrochen werden, um Wertgegenstände zu entwenden. Besser ist es, in den sauren Apfel zu beißen und die teuersten Gegenstände mit in die privaten beziehungsweise geschäftlichen Räume zu nehmen. Wer mehr Sicherheit möchte, kann sich näher mit dem Thema Büro- und Equipmentschutz für Fotografen beschäftigen und gegebenenfalls eine passende Versicherung abzuschließen. Auch sollten Speichersticks unmittelbar nach einem Shooting gesichert werden.

Objektive gründlich reinigen
Vor Beginn einer Fototour oder eines Shootings ist es wichtig, die eigene Ausrüstung penibel zu überprüfen und zu reinigen. Ist das Objektiv verschmutzt, ist es beim Blick durch den Sucher in vielen Fällen nicht ersichtlich. Erst nach dem Überspielen der Aufnahmen des Tages kommt das böse Erwachen. Sämtliche Bilder, die mit dem verschmutzten Objektiv fotografiert wurden, müssen zeitaufwändig nachbearbeitet werden. In einigen Fällen ist eine Retusche zu mühsam, sodass es sinnvoller ist, das komplette Bild auszusortieren. Besonders ärgerlich ist es, wenn das Missgeschick beim Fotografieren von einmaligen Events passiert.

Kamera mit Speicherkarte und Akku bestücken
Viele Fotografen bereiten ihre Kameraausrüstung vor einem wichtigen Shooting komplett vor und stellen so sicher, dass sie nichts vergessen haben. Liegen Termine eng beieinander, werden vielfach nur die Speicherkarten überspielt und der Rest der Ausrüstung verbleibt sicher verpackt in Fototaschen und in Cases. Wird im Anschluss vergessen, eine Speicherkarte in die Kamera einzulegen, bemerkt ein Fotograf es vielfach erst am Ort des Geschehens. Wer mit automatischen Einstellungen arbeitet oder abgelenkt ist, merkt unter Umständen erst zu Beginn des Shootings den Fauxpas. Gleiches gilt für den Akku. Funktioniert die Kamera nicht, weil sich der Akku noch im Ladegerät befindet und ist kein Ersatz zur Hand, geraten auch resistente Charaktere ins Schwitzen, vor allem wenn es sich um bezahlte Aufträge handelt.

stock.adobe.com @ THINK b DATEI-NR.: 215228765

Intensives Location-Scouting
Wer das erste Mal an einem neuen Ort fotografiert, tut gut daran, sich intensiv mit der Location inklusive der Umgebung zu beschäftigen. Es könnte sein, dass hinter der nächsten Ecke, der schönste Background für Paar- oder Porträtshooting lauert. Nicht immer ist eine Begehung vor Ort möglich. Handelt es sich um einen viel frequentierten Ort – beispielsweise in einer Stadt – ist es hilfreich, Google Street View und die Aufnahmen anderer Fotografen anzusehen, die dort schon öfter fotografiert haben. Hochzeitsfotografen haben nicht immer die Möglichkeit, sich mit dem Standesamt vorab vertraut zu machen. Ein nettes Telefonat mit einer verantwortlichen Person verschafft Neulingen wertvolles Insider-Wissen – beispielsweise über den besten Standort für ein Gruppenfoto. Wer die Möglichkeit hat, kann die Location selbst in Augenschein nehmen und sich mit der Optik sowie den Lichtverhältnissen vor Ort vertraut machen.