NEUE DATEN­SCHUTZ­BESTIM­MUNGEN

WAS ÄNDERT SICH FÜR FOTOGRAFEN?

Verunsicherung an allen Ecken und Enden – auch und gerade bei Fotografen: Was ist im Zusammenhang mit den neuen europäischen Regeln zum Datenschutz zu beachten? Fotoexperte und Rechtsanwalt Wolfgang Rau klärt auf.

Am 25. Mai trat bekanntlich die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die sofort für alle Mitglieder der EU und deren Bürger und Unternehmen unmittelbar Anwendung findet. Zeitgleich trat auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft. Ob das, was mit der DSGVO erreicht werden soll, nämlich eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts, tatsächlich erreicht wird, soll hier nicht vertieft werden, erscheint jedoch durchaus fraglich, bietet der Art. 85 den Mitgliedstaaten doch die Möglichkeit, von Ausnahmeregelungen durch entsprechende nationale Vorschriften Gebrauch zu machen, was einige Länder auch bereits getan haben. Hierzu an späterer Stelle mehr.

WOLFGANG RAU

Wolfgang Rau

… ist Rechtsanwalt und gleichzeitig Präsident und Justitiar des Deutschen Verbandes für Fotografie e. V. Er befasst sich seit Jahren intensiv mit dem Foto- und Bildrecht, berät deutschlandweit Fotografen und ist Autor des im Rheinwerk Verlag, Bonn, erschienenen Buches “Recht für Fotografen”, das aktuell in der 3. Auflage 2017 verfügbar ist.

Zu konstatieren ist, dass die DSGVO von vielen – und wieder einmal fühlen sich alle dazu berufen, im Internet meist in Ermangelung konkreter Kenntnisse konjunktivische Stellungnahmen abzugeben – als “Teufelswerk” angesehen wird, welches kompliziert ist, viele Fragen offenlässt und insbesondere kleinere mittelständische Unternehmen und Handwerker, aber auch Verbände wie beispielsweise den Deutschen Verband für Fotografie e. V. (DVF), einen reinen Amateurverband, vor immense organisatorische und teils kostenaufwendige Anforderungen stellt.

Panikmache ist nicht angebracht
Es würde den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, alle datenschutzrechtlichen Aspekte hier darzustellen. Im Folgenden möchte ich mich deshalb auf diejenigen Punkte beschränken, die für Fotografen von Interesse sind, wobei ich ausdrücklich hinzufügen muss, dass durchaus noch nicht alles klar ist, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass es im Internet viele und teilweise völlig konträre, teilweise auch abstruse Abhandlungen gibt. Die Inhalte der Abhandlungen reichen vom Abgesang der freien Fotografie bis hin zu der Beurteilung, dass Panikmache keinesfalls angebracht sei. Gerade aufgrund der angesprochenen Unklarheiten, die zum Teil noch bestehen, können meine nachfolgenden Ausführungen auch nur eine Wiedergabe des aktuellen Standes sein. Es bleibt letztlich abzuwarten, ob es noch Änderungen durch den nationalen Gesetzgeber gibt (was derzeit wohl nicht vorgesehen ist), wie sich die neuen Regelungen in der Praxis auswirken und wie die Rechtsprechung darauf reagieren wird.

Den gesamten Artikel mit weiteren Bildern finden Sie in der PHOTOGRAPHIE-ePaper-Ausgabe 07-08/2018.

Autor: Wolfgang Rau