Beruflich fotografieren – diese Versicherungen sind wichtig
Viele Hobbyfotografen packt das Fotografieren, der Umgang mit der Ausrüstung und die Beschäftigung mit der Kunst so stark, dass irgendwann der Wunsch entsteht, das Hobby zum Beruf zu machen. Wer vom Fotografieren leben möchte, muss nicht unbedingt eine Ausbildung oder gar ein Studium absolvieren. Allerdings sind eine Menge Disziplin und natürlich ein gutes Auge und fortgeschrittene Fähigkeiten notwendig, um sich gegen die Konkurrenz behaupten zu können. Darüber hinaus ist es wichtig, einige Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Denn die Fotoausrüstung alleine kann gerne einige tausend Euro kosten. Deshalb sollte jeder, der beruflich fotografieren möchte, an einige Versicherungen denken und wissen, was genau diese abdecken.
Kameraversicherung/ Fotoversicherung
Die erste Versicherung, um die im Grunde kein Berufsfotografierender herumkommt, ist die Kameraversicherung. Oft findet sie sich auch unter der Bezeichnung Fotoversicherung. Beides meint das gleiche, wir werden im Folgenden aber von der Kameraversicherung sprechen.
Die Kameraversicherung dient dazu, die gesamte Ausrüstung, die man als Fotograf braucht und sich im Laufe der Karriere so anschafft, umfassend zu versichern. Damit sind nicht nur Kamera und hochwertige Objektive gemeint. Wie viele Sachen es wirklich sein können und was alles dazugehören kann, haben wir einmal aufgelistet. Einiges vergisst man nämlich gerne mal. Doch im Gesamten kommt hier ein großer Wert zusammen.
Essentielles
• Kamera-Body
• Objektive
• Gegenlichtblende für Kitobjektiv
• Lensepen zur Objektivreinigung
• Staub-Blower zur Spiegelreinigung
• Ersatzakku(s)
• 2. Speicherkarte für RAWs/ Film
• Kameratasche
• Hochwertiges Stativ mit Schnellwechselplatte
• HDMI-Kabel
• Programme zur Bildverwaltung und Bearbeitung
• Handschlaufe für die Kamera
Wenn die Karriere fortschreitet
• Fernauslöser mit Funk
• Objektiv: Standard-Zoom, Tele-Zoom, Weitwinkel
• Gegenlichtblende für Weitwinkel
• Kompaktes Reisestativ mit Kugelkopf
• Monitor Kalibrierung
• Rucksack
Zusätzliches
• Sitzgelegenheit für längere Fotosessions
• Stirnlampe für handfreie Nachtfotografie
• Zoom-Taschenlampe für Nachtfotografie
• Blitzgerät
• Sender für entfesseltes Blitzen
• Empfänger für entfesseltes Blitzen
• Blitzschirm
• Blitz/Schirm-Stativ
• Schirmhalter Aufsatz
• Blitzschuh
• Farbfolien
All diese Dinge werden durch eine gute Kameraversicherung abgedeckt. Sollte durch Fallenlassen, Umstoßen oder sonstige Unfälle Ausrüstung beschädigt werden, kommt die Kameraversicherung dafür auf. Selbst • Bedienfehler, • Wasser- und Flüssigkeitschäden, • Feuer, • Kurzschluss, • Überspannung, • oder Schäden durch Dritte sind in den meisten Fällen abgesichert.
Einige Versicherer helfen außerdem vielleicht sogar bei Verschleiß und Akkuschäden aus. Wichtig ist, darauf zu achten, dass in einer Geräteliste jedes einzelne Element der Fotoausrüstung inkusive des Kaufpreis aufgelistet wird. Viele Versicherungen werden nur Ausrüstung ersetzen, die in diese Liste eingetragen ist.
In der Regel rechnen Versicherungen den Neuwert gegen den Zeitwert – hierauf ist in jedem Fall zu achten. Denn bei der Schadensregulierung ist es immer von Vorteil, wenn der Neuwert zum Tragen kommt. Wird der Zeitwert berechnet, müssen die Fotografen den Restbetrag selbst ausgleichen. Bei ehemals teuren DSLRs etwa sind das mitunter keine geringfügigen Summen.
Privathaftpflicht und Berufshaftpflicht:
Die Privathaftpflicht
Bevor wir auf die für Fotografen obligatorische Berufshaftpflichtversicherung zu sprechen kommen, muss auch ein Wort zur Privathaftpflichtversicherung gesagt werden. Ganze 85% aller deutschen Haushalte verfügen über eine solche Privathaftpflichtversicherung. Wer nun denkt, das sei viel, muss sich klar machen, dass der Mangel einer Privathaftpflicht fast schon ein fahrlässiger Umgang mit dem eigenen Vermögen ist.
Denn verursacht man irgendeine Art von Unfall und wird dabei ein fremder Mensch so verletzt, dass er für den Rest seines Lebens beeinträchtigt ist, haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen, um jeglichen Schadensansprüchen gerecht zu werden. Diese Ansprüche können so hoch sein, dass die eigene Existenz durch diesen einen Vorfall, gegen den man nicht abgesichert war, bedroht ist.
Wem das nicht Grund genug ist, eine Privathaftpflicht abzuschließen, der stelle sich folgende beispielhafte Situation vor: Als beruflicher Fotograf ist es nicht abwegig, dass man irgendwann auch mit anderen Berufsfotografen zu tun hat. Man besucht sich irgendwann vielleicht mal gegenseitig, isst zusammen zu Abend oder schaut sich das Studio des anderen an. Man ist also privat und nicht beruflich unterwegs. Doch im Studio des befreundeten Fotografen, stolpert man auf einmal über ein Kabel und reiußt die fremde, teure Kamera mit sich. Ein Objektiv wird beschädigt, die Kamera teilweise auch, der Schaden ist groß. Glücklich schätzen kann sich, wer dann über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt.
Die Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung wiederum deckt Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Fotograf entstehen. Das sind einmal Vermögensschäden, aber auch Personen- und Sachschäden.
Vermögensschäden
Vermögensschäden im Rahmen der Fotografie entstehen in der Regel dann, wenn ein Fotograf in das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person eingreift. Dieses Persönlichkeitsrecht schützt den Lebens- und Freiheitsbereich eines jeden Menschen. Natürlich ist das eine sehr vage Definition und gerade beim Fotografieren ist oft nicht ganz klar, wo die Grenzen des Erlaubten und des Verbotenen verlaufen.
Gerade deshalb ist es aber nicht unüblich, dass Berufsfotografen in Rechtsstreitigkeiten geraten, bei denen die klagende Person Schadensersatz für einen Vermögensschaden resultierend aus der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes verlangt. Derlei Situationen sind wiederum nicht immer klar durch das Gesetz geregelt.
Es kommt also vor, dass sich solche Rechtsstreitigkeiten über eine lange Zeit hinstrecken und dass sie dadurch zumindest zu einer nervlichen Belastung für den Fotografen werden. Sollte der klagenden Person ein finanzieller Schaden etwa durch unerlaubt publiziertes Fotomaterial entstanden sein, kann das auch zu mitunter hohen Schadensersatzforderungen führen. Die Berufshaftpflichtversicherung sichert genau solche Fälle ab.
Personen- und Sachschäden
Doch Vermögensschäden sind nicht alles, was abgedeckt wird. Die Privathaftpflicht schützt, wie bereits erwähnt, auch im Falle von Personen- und Sachschäden. Um Personenschäden zu illustrieren, können wir wieder das Beispiel des Stolperkabels im Studio zu Hilfe nehmen. Dieses Mal ist es nicht der Fotograf, der beim Privatbesuch eines Kollegen stolpert, dieses Mal ist es ein Kunde. Dieser Kunde reißt vielleicht kein Equipment mit, er fällt aber so unglücklich, dass er sich einen Arm bricht. Schuld ist der Fotograf, der sein Kabelmanagement nicht im Griff hatte oder den Kunden nicht gut genug betreut hat. Er ist damit in der Haftungspflicht und muss eventuell für die Operation, die Physiotherapie und daraus resultierende Vermögensschäden des Kunden aufkommen.
Eine Haftungspflicht besteht darüber hinaus, wenn der Fotograf Sachschäden verursacht. Das müssen keine konkreten Schäden an einem teuren Gegenstand sein. Vielmehr wird der Fotograf auch für die Schäden belangt, die einem seiner Kunden entstehen, dem beispielsweise das Portemonnaie während des Studiobesuches gestohlen wird. In beiden Fällen ist es mehr als hilfreich, gegen entsprechende Forderungen mit einer Berufshaftpflicht abgesichert zu sein.
Rechtschutzversicherung:
Für Künstler – und darunter fallen letztlich auch Fotografen – kann weiterhin eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Denn jegliche rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden, Dienstleistern, Vermietern oder anderen Personen, mit denen man beruflich zu tun hat, können ins Geld gehen. Viele Verbraucherschützer betonen immer wieder, dass Versicherungen, wie die Haftpflichtversicherung, eine Hausratsversicherung (im Falle eines Fotografen besser die Fotoversicherung) oder gar eine Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich wichtiger sind.
Das mag stimmen, allerdings wird oft im gleichen Atemzug auch darauf hingewiesen, dass die Rechtsschutzversicherung in bestimmten Branchen oder bei bestimmten Berufseigenschaften sehr sinnvoll sein kann. Wer als selbstständiger Fotograf zum Beispiel weniger im Studio arbeitet, sondern fast ausschließlich mit Hochzeitsfotografie sein Geld verdient, wird fast täglich auch mal weitere Strecken mit dem Auto fahren müssen.
Zwar kommt für Unfallschäden im Straßenverkehr grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht auf, Geschädigte müssen ihr Recht aber oft erst einklagen. Sollten Fotografen ein oder gar mehrmals in solche Situationen geraten, bei denen die Unfallschuld nicht eindeutig ist, müssen bei einem verlorenen Prozess auch noch die Kosten für die Gegenseite übernommen werden. Alleine die Anwaltskosten können dabei in die Tausenden gehen.
Die Rechtsschutzversicherung kann dann eine Rettung der Existenz bedeuten, da sie sämtliche Prozesskosten im Falle eines Rechtsstreits übernimmt, welcher nicht aus einem Haftungsrisiko oder Eigenschaden entstanden ist.