RECHT ODER UNRECHT?
Einige kennen das unbehagliche Gefühl, wenn ohne Einwilligung eine Kamera auf einen gerichtet ist. Muss man sich das gefallen lassen? Dazu gibt es in dem jetzt aktualisierten und erweiterten Standardwerk „Recht für Fotografen“ des erfahrenen Juristen Wolfgang Rau Auskunft: „Es spielt für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung keine Rolle, ob tatsächlich der Auslöser der Kamera gedrückt wird und ein Foto hergestellt wird. Schon das systematische Belauern mit der Kamera und der Anschein, man werde fotografiert, reicht für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung aus.“ Und wen beim Schlendern durch die Großstadt mit Fotoapparat im Anschlag schon einmal das Schicksal eines betrunkenen Obdachlosen magisch angezogen hat, dem sei von Wolfgang Rau gesagt: „Die Gesetzesvorschrift greift bereits ein, wenn Aufnahmen von hilflosen Personen nur hergestellt werden, aber auch schon dann, wenn solche Aufnahmen im Internet geteilt werden. Deshalb müssen Hilflose für Fotografen tabu sein.“ Nur zwei kleine Beispiele aus dem umfassenden Nachschlagewerk zu dem Kapitel „Mensch“. Neben anderen wie „Urheberrecht“, „Gewerblich fotografieren“, „Natur-, Architektur-, Sach- und Tieraufnahmen veröffentlichen und verwerten“ beleuchtet Rau auch die justiziablen Umstände in der Drohnenfotografie oder die Nutzung von Fotos im Internet. „Recht für Fotografen“: ein Muss für alle, die beruflich mit Bildern zu tun haben. Und auch wer mit seinem Hobby auf Nummer sicher gehen will (lässt man einmal die Ermessensspielräume außer Acht), sollte das Buch oder eBook gelesen haben.