Urheberrechte verletzt
Die Helmut Newton Foundation erwirkte ein Gerichtsurteil in den USA, das die Verbreitung nicht genehmigter Abzüge von Bildern von Helmut Newton verbietet. – Kein Präzedenzfall. Aber ein Vorgang der aufmerken lässt.
Die Helmut Newton Foundation ging dieser Tage mit einer bemerkenswerten Pressemitteilung an die Öffentlichkeit:
„In einem Verfahren wegen der Verletzung von Urheberrechten vor dem United States District Court, Central District of California, hat die Helmut Newton Foundation (HNF) einen Zivilrechtsprozess gegen Norman Solomon und andere Beklagte gewonnen (Fall Nr.: 2:22-cv-09320-RGK-SK).
Herrn Solomon wurde vorgeworfen, seit langem unrechtmäßig Abzüge zahlreicher berühmter Bilder von Helmut Newton hergestellt und international vertrieben zu haben, darunter so berühmte Motive wie ‚Rue Aubriot’, ‚Elsa Peretti‘, ‚Woman into Man‘ oder das berühmte Diptychon ‚Sie kommen‘.
Bereits 2011 hatte June Newton, die Witwe des Fotografen, ein erstes Verfahren gegen Solomon angestrengt. Dieses wurde 2012 zu ihren Gunsten beigelegt, wobei Solomon verpflichtet wurde, die unrechtmäßigen Aktivitäten zu unterlassen. Dieser ignorierte jedoch die Vergleichsbedingungen und nahm kurze Zeit später solche Tätigkeiten wieder auf, was schließlich zur zweiten Klage und dem jüngsten Urteil und Gerichtsbeschluss führte.
Im Laufe der Jahre hat Solomon seine betrügerischen Aktivitäten immer weiter verstärkt, indem er nicht-autorisierte „Echtheitszertifikate“ ausstellte und darüber hinaus behauptete, die von ihm verkauften Abzüge seien in Wirklichkeit ‚Vintage‘, d. h. zu Lebzeiten Helmut Newtons und mit Newtons Zustimmung hergestellt worden. Solomon fälschte somit angebliche Provenienzen, indem er ohne jede rechtliche Grundlage behauptete, er sei offiziell befugt, Helmut Newtons Werke zu veröffentlichen und zu vertreiben.
Laut Gerichtsbeschluss müssen es nun die Beklagten, einschließlich Solomon, unterlassen, Fotografien, die Gegenstand des Rechtsstreits waren, oder andere Werke von Helmut Newton zu reproduzieren, zu verbreiten oder auszustellen. Das Gericht wies sie an, alle in ihrem Besitz befindlichen rechtsverletzenden Helmut Newton-Abzüge zur Vernichtung auszuliefern. Darüber hinaus wurden die Beklagten zur Zahlung eines erheblichen Schadensersatzes an die Helmut Newton Foundation sowie zur Zahlung der Anwaltskosten verurteilt.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt im laufenden Kampf der Helmut Newton Foundation gegen die Verbreitung illegaler Kopien von Newtons Fotografien. Infolgedessen vertritt die Helmut Newton Foundation den Standpunkt, dass alle auf dem Markt befindlichen Helmut Newton-Bilder, die sich auf Norman Solomon als Quelle beziehen, als Fälschungen anzusehen sind und folglich der Berliner Stiftung zur umgehenden Sicherstellung übergeben werden müssen. Dies gilt auch für Händler, die in diesem Rechtsstreit nicht als Parteien benannt wurden, die aber weiterhin Helmut Newton-Bilder verkaufen, die auf Anweisung von Herrn Solomon und/oder mit von ihm ausgestellten ‚Echtheitszertifikaten‘ hergestellt wurden. Im Besonderen ist hier die Firma ‚Global Images‘ zu nennen, die inzwischen ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzung vor einem Gericht in Los Angeles verklagt wurde (Fall Nr.: 2:2025cv01984).
Die Helmut Newton Foundation trägt die Verantwortung für das Erbe von Helmut Newton, verwaltet und bewahrt das Copyright seines Werkes und hat sich auch zur Aufgabe gemacht, das Bewusstsein für die unrechtmäßige Vervielfältigung und Verbreitung seiner Bilder zu schärfen und sich gegen die daraus resultierende Gefahr einer Schädigung seines Rufs zu schützen.
Helmut Newton (1920-2004) erlangte als Fotograf internationales Renommée für seinen unverwechselbaren, oft provokativen Ansatz, vor allem in den Bereichen Mode, Porträt und Akt.“